Nicht vergessen: Behördengänge nach der Geburt

Damit nach der Geburt des Kindes keine Behördengänge vergessen werden, möchte ich heute näher darauf eingehen.

Jedes Kind muss laut Gesetz innerhalb einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Viele Krankenhäuser übernehmen diese Anmeldung (bitte beim jeweiligen Krankenhaus nachfragen).
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Unterlagen wie das Familienbuch, die Ausweise der Eltern, die Heiratsurkunde, die Geburts- oder Abstammungsurkunden der Eltern sowie eine Urkunde der Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Paaren) benötigt.

Säugling

Wenn die Geburtsurkunde ausgestellt wird, bekommen die Eltern gleich noch eine Menge anderer Bescheinigungen mit z.B. die Bescheinigung auf Elterngeld, die Beinigung für die Krankenkasse, eine Bescheinigung für das Kindergeld und die Bescheinigung für eine etwaige Taufe.

Beim Einwohnermeldeamt müssen Angaben in der Lohnsteuerkarte geändert und es kann ein Kinderpass geantragt werden. Beim Arbeitsamt ist es möglich das Kindergeld und einige zusätzliche soziale Unterstützungen zu beantragen. Wenn die Eltern einen Arbeitsplatz haben, benötigt der Arbeitgeber die abgeänderte Lohnsteuerkarte.

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4 Kommentare zu “Nicht vergessen: Behördengänge nach der Geburt

  1. „Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Unterlagen wie das Familienbuch, die Ausweise der Eltern, die Heiratsurkunde, die Geburts- oder Abstammungsurkunden der Eltern sowie eine Urkunde der Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Paaren) benötigt.“

    Werden heir wirklich ALL diese Unterlagen verlangt oder zählen hier die ein oder anderen als -entweder — oder- ?

  2. Nun ja, hier ist ja nur EIN Behördengang aufgelistet. Ich stehe gerade vor einem riesigen Berg an Behördengängen und weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Ich zähle mal auf:

    – Elternzeit beantragen
    – Elterngeld beantragen
    – Krankenkasse für Kind wählen (sie privat, ich gesetzlich – da gehts schon los)
    – Kindergeld (sie: Lehrerin = Beamte also nix mit Familienkasse sondern „Dienstherr“)
    – Änderung Lohnsteuerkarte
    – Mutterschutzgeld (sie: Lehrerin – also Geld von Beihilfe)

    Tja, und da das alles noch nicht reicht, setz ich noch einen drauf: Unser Kind ist eine Frühgeburt und somit ist beim Mutterschutz auch alles ein bissel anders.

    ja ja …
    Lieben Gruß
    von einem etwas überfordernden Vater
    Thomas

    PS: Aber der Anblick vom Kleinen macht alles wieder wett 😉

  3. Hallo,
    bei uns ist es erst in 7 Monaten so weit. Bisher scheint alles normal zu verlaufen. Je mehr man sich aber mit dem Vater werden und der Geburt beschäftigt, desto mehr Angst bekommt man auch. Wann und wie kann man denn feststellen wie hoch die Gefahr für ein Frühchen ist?
    Bye, Chris

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